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Blick in den Festsaal des Erbdrostenhofes mit großem Kronleuchter, Gemälden und der bemalten Decke

Anmietung für Veranstaltungen

Nach der geltenden Nutzungsordnung kommt eine Nutzung des Erbdrostenhofes nur für repräsentative, kulturelle oder wissenschaftliche Veranstaltungen in Betracht, bei denen Würde und Ansehen des Erbdrostenhofes gewahrt bleiben.

Eine Anmietung für private Zwecke (zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen oder ähnliches) oder Tagungen ist nicht gestattet. 

Fotoaufnahmen für private Zwecke (zum Beispiel Hochzeitsfotos) und kommerzielle Zwecke sowie Fotoshootings oder Ähnliches sind im Erbdrostenhof ebenfalls nicht gestattet. Dieses gilt auch für den Außenbereich des Erbdrostenhofes.

Anfragen zur Anmietung des Erbdrostenhofes können Sie über das unten stehende Formular senden.

Unverbindliche Anfrage zur Anmietung

Eingehende Anträge werden vom LWL geprüft und sind noch keine Zusage für die Anmietung. Der LWL wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.